+++ LKW Anschleppen auf der BAB9 +++

Durch den starken Schneefall kam der Großteil des Straßenverkehrs in Ostthüringen zum Erliegen. So auch auf der BAB9 zwischen Lederhose und Dittersdorf. Auf Anforderung der Autobahnpolizei rückten wir gegen 19 Uhr zum Einsatz aus.

Nach Absprache mit der Polizei lautete der Auftrag, festgefahrene Fahrzeuge anzuschleppen. Das Verkehrsaufkommen war sehr hoch, sodass sich leider ein Stau von circa 50 km gebildet hatte. Von Lederhose bis nach Dittersdorf erstreckte sich unsere Einsatzstelle am Abend vom 9. Januar. Zahlreiche Lkw’s bedurften unserer Hilfeleistung. Die etwa 15 Helfer waren mit insgesamt drei Fahrzeugen unterwegs und konnten sehr vielen Lkw aus der misslichen Lage helfen.

Während des Einsatzes ergab sich eine Anforderung durch die Feuerwehr Triptis. In Braunsdorf kam ein Sattelauflieger ins Rutschen und musste gegen weiteres Wegrutschen gesichert werden. Somit forderten wir noch weitere Helfer mit einem Fahrzeug aus dem Ortsverband nach. Der Lkw wurde dann durch den Mzkw, in Unterstützung durch unseren GKW und der Feuerwehr, angeschleppt. 
Auf einer zweiten Einsatzstelle sicherten unsere Helfer einen Gefahrgut-Lkw ab, dem auf seiner Fahrt eine Panne geschah.
Gegen 5.30 Uhr konnten die ersten Helfer den Rückweg antreten und den Einsatz beenden. Nach circa zwölf Stunden wurden wir durch den THW Ortsverband Rudolstadt-Saalfeld abgelöst. Passt auf euch auf und kommt gut nach Hause!

Vielen Dank auch für die tolle Zusammenarbeit an die Feuerwehr aus Triptis!

Im Einsatz waren:
Heros Gera 21/10 – Zugtrupp 
Heros Gera 22/51 – GKW 1 – 1. Bergung
Heros Gera 24/54 – Mzkw – 2. Bergung
Heros Gera 31/51 – GKW 1 – Fachgruppe Infrastruktur
Heros Gera 41/62 – Kipper – Fachgruppe Räumen

Bericht: Julia Gibsun - Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.