Vorlesetag in der Stadtbibliothek Gera

Tom der THW Helfer begeistert schon bereits seit längerem viele Kinder und erzählt von seinen Abenteuern. So auch eine Kindergartengruppe aus Gera die zum bundesweiten Vorlesetag in der Geraer Bibliothek am Puschkinplatz zu Besuch war.

Ganz neugierig und aufmerksam hörten sie der Geschichte "Tom, der THW Helfer" zu. Das Abenteuer am 16. November ging zu der Burgruine Felsenschreck bei der die Kinder Max, Marcel, Marie und der Hund Wuschel ein Geheimnis entdecken.

Es wurde mitgefiebert und gestaunt was die vier Figuren alles erlebten. Durch die Geschichte wurden die Zuhörer sich bewusst, wie viel das THW zu bieten hat. Vor dem Vorlesen haben sie unseren PKW T5 kennenlernen dürfen. Als weitere Kulisse dienten Digitalfunkgeräte, ein Stativ mit Scheinwerfer und die persönliche Einsatzausstattung, wie Helm oder Lampe.
Nach dem Vorlesen durften die Kinder Fragen stellen über das THW. Besonders interessant waren die Fragen "Was unterscheidet die blaue Polizei vom blauen THW?" und "Was machen eure Rettungshunde?".
Auch Fragen über Fahrzeuge und Ausstattung wurde gestellt.
Am liebsten hätten sie uns mit weiteren Fragen den Bauch durchlöchert, doch es warteten bereits die Bücher aus der Bibliothek und die nächste Geschichte zum Vorlesen auf die Kinder. Somit verabschiedeten wir uns bei der Gruppe, den Erziehern und den Kollegen aus der Stadtbibliothek und machten uns auf den Heimweg.

Wir hatten sehr viel Spaß beim Vorlesetag und waren erstaunt, wie viel die Kinder bereits über das THW wussten. Es war also ein voller Erfolg und den Kindern wünschen wir, dass sie weiterhin viel Spaß beim Lesen haben werden und niemals daran die Lust verlieren.


Die Fotos wurden erstellt von Frau Silke Hammer(Stadtbibliothek Gera, Am Puschkinplatz) und dem THW Gera. Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.